Glossar
Damit Sie den Überblick nicht verlieren
Einige Begriffe aus der Welt des Transports und der Logistik sind sicher erklärungsbedürftig. Damit Sie immer gut informiert sind, erläutern wir Ihnen auf dieser Seite gern die wichtigsten Begriffe und Formulierungen.
Abholungen
Abholung in Düsseldorf bis 18:30 kostenlos. Abholung in Hilden, Erkrath, Monheim, Neuss, Meerbusch, Ratingen und Langenfeld mit einem Zeitfenster von mindestens 2 Stunden bis 18:00 Uhr kostenlos. Spätabholung – Kosten auf Anfrage. Bundesweite Abholungen können nur mit unserem Produkt National Express 10 oder 12 Uhr und mit einem Zeitfenster von 2 Stunden erfolgen.
Adressklärung
Wenn GDSK eine Sendung nicht an die vom Versender angegebene Adresse zustellen kann oder die angegebene Adresse falsch oder unvollständig ist, wird GDSK nach eigenem Ermessen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die richtige oder vollständige Adresse herauszufinden.
AGB und Online-Bedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf der Basis unserer AGB. Auf Wunsch können diese jederzeit ausgehändigt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese über unsere Internetseite herunterladen.
Airportzuschlag
Der Airportzuschlag ist ein Zuschlag, den GDSK für den Mehraufwand bei der Zustellung von Fracht an einen Flughafen berechnet.
Ausfuhrerklärung
Ausfuhrerklärung ist ein Zollpapier, das in der Regel ab einem Warenwert von 500,– € erforderlich ist. Es wird von den Kunden für den Versand von Waren ins nichteuropäische Ausland (NON DOX) beigelegt. Ab einem Warenwert von 1.000,– € muss die Warensendung beim zuständigen Zollamt vorangemeldet werden.
Außengebietszuschlag (Abholungen)
Ein Außengebietszuschlag wird erhoben, sofern die Abholung nicht in größeren Städten erfolgt.
Außengebietszuschlag (Zustellungen)
Für internationale Versendungen: GDSK kann einen Außengebietszuschlag für Zustellungen in abgelegenen oder schwer zugänglichen Gebieten erheben.
Briefkastenzustellung
Ihre Sendung wird beim Empfänger nach erfolgloser Zustellung in den Briefkasten des Empfängers zugestellt.
Dokumente (DOX)
Sind nicht zollpflichtige Sendungen, wie z. B. Lizenzpapiere. Ein Zollzuschlag erfolgt bei Dokumenten über 4 kg sowie bei Warensendungen, die ins nichteuropäische Ausland gesendet werden. Achtung: CDs und DVDs müssen als Ware deklariert werden.
Einzugsermächtigung
Bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto.
Empfangsbestätigung (schriftlich)
Sie erhalten von uns innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Zustellung ein Fax mit der schriftlichen Empfangsbestätigung (Unterschrift des Empfängers, Zustelldatum/-zeit). Auf Wunsch senden wir Ihnen die schriftliche Empfangsbestätigung auch per E-Mail.
Fehlfahrten
Ist die Abholung der Sendung mit GDSK vereinbart, hat GDSK das Recht, dem Versender für jeden erfolglosen Abholungsversuch (sog. Fehlfahrt) eine Gebühr in Rechnung zu stellen.
Fixtermin
Wählt der Versender als Lieferzeit eine feste Zeit oder ein Zeitfenster von weniger als 30 Minuten aus, ist eine Zustellung mit Fixtermin zzgl. Terminzuschlags vereinbart. Dann muss die Zustellung bis zu der gewählten Uhrzeit, einschließlich des eventuell angegebenen Zeitfensters, erfolgen. Sind Zustellversuche vor dem vereinbarten Fixtermin / Zeitfenster erfolglos, muss GDSK zu der gewählten Lieferzeit einen erneuten Zustellversuch unternehmen, damit dem Kunden keine weiteren Kosten entstehen können, wie z. B. durch eine zweite Anfahrt. Wird also bei einem Fixtermin um 10.00 Uhr der Empfänger um 9.50 Uhr nicht angetroffen, erfolgt um 10.00 Uhr ein erneuter Zustellungsversuch. Wird der Empfänger angetroffen, ist auch die Zustellung um 9.50 Uhr vertragsgerecht.
Frachtbrief
Der Frachtbrief ist ein Beförderungsdokument für den Frachtvertrag, das der Frachtführer mit sich führt. Der Frachtbrief weist den Frachtführer als Besitzer des Gutes und die Inhaber der Kopien des Frachtbriefes als Eigentümer und Verfrachter beziehungsweise Empfänger aus.
Gurtmaß
Das Gurtmaß ist eine Messgröße, die von Transportunternehmen verwendet wird, um die Zulässigkeit und den Preis für die Versendung von Paketen zu ermitteln. Das Gurtmaß wird nach folgender Formel berechnet: 1 x Länge + 2 x Breite + 2 x Höhe
Haftung
GDSK beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Pflichten nicht auf die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, sofern der Schaden nicht mehr als 500,00 € beträgt.
Handelsrechnung
ist ein erforderliches Begleitpapier mit 4 Kopien (Original, unterschrieben, mit Firmenstempel) für Warensendungen, die zum Verkauf bestimmt sind. Dies gilt nur für Sendungen ins nichteuropäische Ausland.
Inselzuschlag
Der Inselzuschlag ist ein Zuschlag, den GDSK für den Mehraufwand bei der Zustellung von Fracht auf einer Insel berechnet.
Messezuschlag
Der Messezuschlag ist ein Zuschlag, den GDSK für den Mehraufwand bei der Zustellung von Fracht an eine Messe berechnet.
Nachnahme
Bei Nachnahme wird mit dem Empfänger bei der Zustellung in bar abgerechnet. Wird die Zahlung verweigert, wird die Sendung zu Lasten des Versenders zurückgeführt.
Online-Erfassung
Unsere Homepage www.gdsk-express.de bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten direkt online einzugeben. Auf diese Weise müssen Sie keine handschriftlichen Frachtbriefe mehr ausfüllen. Das erleichtert die Arbeit und spart wertvolle Zeit. Einfach mit Ihren Logindaten im OPAL Portal einloggen und den Abholauftrag direkt an uns senden. Das funktioniert auch, wenn die Abholung z.B. bei Ihrem Kunden erfolgen soll.
Persönliche Zustellung (einfach)
Eine persönliche Zustellung ist eine Zustellung, die für eine bestimmte Person bestimmt ist. Die Zustellung kann auch an eine autorisierte Person oder in eine Abteilung erfolgen. Sollte die Sendung zwingend an eine bestimmte Person zugestellt werden, siehe auch Persönliche Zustellung mit Identprüfung.
Persönliche Zustellung mit Identprüfung
Unser Kurier, der Ihre Sendung zustellt, lässt sich vom Empfänger einen Ausweis zur Prüfung der Identität vorzeigen. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Sendung dem Empfänger ausgehändigt.
Postfachlieferung
Eine Postfachlieferung ist leider nicht möglich. Bei Angabe eines Postfachs muss eine kostenpflichtige Adressklärung erfolgen. Sofern diese nicht zum Erfolg führt, kann die Sendung nicht versendet werden.
Preisangaben
Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten als unverbindliche Preisempfehlung.
Privatzustellung
Ist eine Zustellung an eine Wohnung, inklusive einer gewerblich genutzten Wohnung, die keinen allgemein zugänglichen Eingang für den Publikumsverkehr hat.
Pro-forma-Rechnung
Ist ein erforderliches Begleitpapier mit 4 Kopien (Original, unterschrieben, mit Firmenstempel) für Warensendungen, die für den Versand in nichteuropäische Länder, aber nicht für den Verkauf bestimmt sind. Des Weiteren benötigen Sie eine Proforma-Rechnung für Dokumentensendungen ab einem Gewicht von 4 kg in nichteuropäische Länder.
Rechnungsstellung
Bei GDSK haben Sie die Wahl: Ob Sie die Sammelrechnungen in einem monatlichen oder 14-tägigen Abrechnungsturnus erhalten, entscheiden Sie. Auf Wunsch wird Ihre Rechnung nach Jobnummer oder Kostenstelle sortiert. Jede Rechnung kann selbstverständlich auch als Einzelrechnung ausgewiesen werden. Einzel-Rechnung ist kostenpflichtig.
Sendungsstatus
Auf Wunsch erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrer Sendung automatisch per E-Mail. Das können die Zustellzeit, die Unterschrift des Empfängers oder die unterschiedlichen Statusberichte sein, die Sie gerne erhalten würden. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Sendungsverfolgung
Sie können jede Sendung, jederzeit über das Sendungsverfolgungs-Portal auf unserer Homepage oder noch komfortabler über das Opal-Portal nachverfolgen. Sie können sowohl den Transportweg verfolgen als auch feststellen, wer Ihre Sendung entgegengenommen hat. Wünschen Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung, können wir Ihnen diese kostenpflichtig gerne zur Verfügung stellen.
Spätzuschlag
Ein Spätzuschlag wird dann erhoben, wenn die Abholung zu einem späten Zeitpunkt erfolgen soll. Kosten je nach Ort und Uhrzeit auf Anfrage.
Sperrgutzuschlag
Ein Sperrgutzuschlag wird ab einer Länge von 2 m erhoben.
Security-Surcharge
Ist eine Sicherheitsgebühr, die von den Fluglinien wie beispielsweise für den Same Day Service von der Lufthansa erhoben wird.
Terminzustellzeiten
8.00-Uhr-Zustellung 7.00 – 8.00 Uhr Auslieferung
9.00-Uhr-Zustellung 8.00 – 9.00 Uhr Auslieferung
10.00-Uhr-Zustellung 8.00 –10.00 Uhr Auslieferung
Treibstoffzuschlag
Der Treibstoffzuschlag für den Dokumenten- und Warenversand findet bei allen GDSK Produkten Anwendung und basiert auf dem durchschnittlichen Verbraucherpreis für Dieseltreibstoff des vorletzten Monats. Alle Treibstoffzuschläge für das jeweilige Produkt werden am Ende eines Monats für den Folgemonat auf unserer Homepage (www.gdsk-express.de) veröffentlicht.
Tracking
Der Begriff Tracking umfasst alle Bearbeitungsschritte, die der gleichzeitigen Verfolgung von (bewegten) Objekten dienen. Davon unterschieden wird das Tracking, das eine zeitlich versetzte Verfolgung anhand von Aufzeichnungen bezeichnet. In der Logistikbranche in Form einer Sendungsverfolgung in Echtzeit erkennbar.
Transportversicherung
GDSK kann für den Versender eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Sendung bis zur Höhe ihres tatsächlichen Barwertes abschließen. Voraussetzung ist, dass der Versender das Versicherungsfeld auf der Vorderseite des Frachtbriefes ausfüllt oder die Versicherung über das automatisierte System von GDSK anfordert und, dass der Versender die entsprechende Versicherungsprämie zahlt. Folgeschäden, mittelbare Schäden, sowie Verlust oder Schäden wegen Verzögerung bei der Beförderung sind von der Versicherung nicht abgedeckt. Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
1. Schäden an Sendungen, die ausgeschlossene Güter im Sinne von § 3 dieser AGB enthalten
2. Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt
3. Schäden, die durch fehlende oder mangelnde Verpackung oder vorsätzliche Herbeiführung des Schadensfalls vom Versender verursacht worden sind.
Economy-Produkte und das National Express 17 Uhr sind nicht über 500,00 € versicherbar. Eine Versicherung für die Express-Produkte / Direktfahrten (ausgenommen PriorityPack und AdvoPack) ist bis maximal 200.000,00 € möglich. Sogenannte sensible Güter, insbesondere Güter von außergewöhnlichem Wert, Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, echte Perlen, Schmuck, Geld, Gold, Silber, Münzen, Prepaid-Karten, Briefmarken, begebbare Wertpapiere (insbesondere Schecks, Wechsel, Wertpapiere, Sparbücher, Aktienzertifikate oder sonstige Sicherheiten), Dokumente, Urkunden, Unikate, EDV-Geräte einschließlich Zubehör, Telekommunkikationsgeräte wie z. B. Handys oder Laptops, Glas, Porzellan, Tabakwaren und Spirituosen, sind bis 25.000,00 € versicherbar und nur im Zusammenhang mit dem Produkt „PriorityPack und AdvoPack“.
Übergrößenzuschlag
Den Übergrößenzuschlag müssen wir für Sendungen berechnen, die ein Gewicht von 70 kg oder eine Länge von 270 cm überschreiten. Gleiches gilt, wenn das Gesamtmaß über 419 cm in Länge und Umfang beträgt (2 x Breite + 2 x Höhe).
Unfrei (Empfänger oder Dritter zahlt)
Der Empfänger oder ein Dritter zahlt die Kosten für die von Ihnen aufgegebene Sendung, wobei die komplette Anschrift des Zahlers auf dem Versandschein eingetragen sein muss. Für den Fall, dass der Empfänger die Zahlung verweigert, werden wir Ihnen den gesamten Transport und die Gebühren in Rechnung stellen. Dieser Service ist kostenpflichtig.
Valorenversicherung
Die Valorenversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Sie deckt das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung von versicherten Wertsachen als Folge einer versicherten Gefahr ab.
Verbotsgüter
sind gefährliche Güter wie z.B. Gefahrengut oder Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen oder Tiere verletzt oder infiziert oder Sachschäden verursacht werden können (z. B. Verschmutzung oder Beschädigung des Beförderungsmittels oder anderer beförderte Waren). Zu diesen Waren gehören beispielsweise folgende Güter: Barometer, Thermometer, Quecksilber, Batterien, gebrauchte elektronische Werkzeuge, Zigarettenanzünder, brennbares Gas, entzündliche Flüssigkeiten, Feuerzeuge,Parfum, Spraydosen unter Druck, Farben und Lacke, Bleichmittel, Klebemittel, Dichtungsmittel, Lösungsmittel oder andere Chemikalien, radioaktive Medikamente, Gift, etc.
Versicherungsschutz
Lesen Sie bitte § 10 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Volumengewicht
Die Entgelte für alle Sendungen werden auf Basis des tatsächlichen Gewichtes oder des Volumengewichtes berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Das Volumengewicht berücksichtigt die Dichte, um das zu berechnende Gewicht festzulegen, d.h. den Raum, den ein Paket in Relation zu seinem tatsächlichen Gewicht einnimmt. Berechnungen des Volumengewichtes ändern sich ohne Ankündigung. Das Volumengewicht wird auf der Grundlage der jeweils aktuellen IATA-Bestimmungen berechnet. Die Entgelte verstehen sich mangels ausdrücklich anderweitiger Bestimmung als Nettopreise, zu denen der Versender zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer entrichtet. Beispiel Berechnungsformel: (Länge x Breite x Höhe) : 5.000 = Volumengewicht in kg.
Warensendungen (NON DOX)
Sind zollpflichtige Waren in Länder ausserhalb der EU.
Wartezeiten
Wenn unser Kurierdienst zum vereinbarten Zeitpunkt aber noch nicht mitnahmefertig ist, berechnen wir pro angefangene Viertelstunde eine zusätzlicher Wartezeit. Dies gilt auch für Wartezeiten bei Fehlfahrten oder auch für Wartezeiten bei der Zustellung. Kosten auf Anfrage
Zeitfensterzustellungen
Wählt der Versender als Lieferzeit eine Zeit außerhalb der üblichen Lieferzeit von 8.00 bis 12.00 Uhr oder unterschreitet das gewählte Zeitfenster für die Auslieferung einen Zeitraum von 2 Stunden, wird ein Zuschlag für die Zeitfensterzustellung berechnet. Sie geben uns eine Zustellzeit vor, z.B. von 14.45 bis 15.50 Uhr, und wir sorgen dafür, dass Ihre Sendung in dem gewünschten Zeitraum beim Empfänger eintrifft. Zustellungen mit einem Zeitfenster von unter 30 Minuten werden als Fixtermin gewertet, z. B. Zustellzeit von 10.00 bis 10.10 Uhr.
Zollzuschlag
Ist ein Pauschalbetrag für die Abwicklung der Verzollung und die anfallenden Ländergebühren beim Warenversand (NON DOX) in Nicht-EU-Länder. Importsteuern und Zölle werden dem Empfänger separat berechnet.
Zusätzliche Handhabung
Wird immer dann erforderlich, wenn Sendungen nicht einem üblichen Standard entsprechen oder aber auch dann, wenn das Paket nicht über unser automatisches Versandsystem erfasst werden kann. Darüber hinaus bei Waren in einer Holz- oder Metallverpackung oder Gegenständen in zylindrischen Behältern, wie Reifen, Kanistern oder Fässern, die nicht vollständig von einer Verpackung aus Wellpappe eingeschlossen sind.
Zuschlag für große Pakete
Wird erhoben, wenn das Paket die Gesamtabmessung von 330 cm überschreitet. Berechnung: (1 x Länge + 2 x Breite + 2 x Höhe) überschreitet. Große Pakete werden mindestens mit einem Gewicht von 40 kg und einem Zuschlag berechnet. Die maximale Gesamtabmessung darf 419 cm nicht überschreiten.
Zweite Anfahrt
Sollte eine Sendung nicht zustellbar sein (Empfänger nicht angetroffen) und der Versender wünscht eine zweite Anlieferung, kann diese unter Umständen erst am nächsten Arbeitstag durchgeführt werden. Eine zweite Anfahrt kann kostenpflichtig sein.
Navigation
A – Adressklärung
A – AGB
A – Airportzuschlag
A – Ausfuhrerklärung
A – Außengebietszuschlag
A – Außengebietszuschlag
B – Briefkastenzustellung
D – Dokumente
E – Einzugsermächtigung
E – Empfangsbestätigung
F – Fehlfahrten
F – Fixtermin
F – Frachtbrief
G – Gurtmaß
H – Haftung
H – Handelsrechnung
I – Inselzuschlag
M – Messezuschlag
N – Nachnahme
O – Online
P – Persönliche
P – Persönliche
P – Postfachlieferung
P – Preisangaben
P – Privatzustellung
P – Pro
R – Rechnungsstellung
S – Sendungsstatus
S – Sendungsverfolgung
S – Spätzuschlag
S – Sperrgutzuschlag
S – Security
T – Terminzustellzeiten
T – Treibstoffzuschlag
T – Tracking
T – Transportversicherung
Ü – Übergrößenzuschlag
U – Unfrei
V – Valorenversicherung
V – Verbotsgüter
V – Versicherungsschutz
V – Volumengewicht
W – Warensendungen
W – Wartezeiten
Z – Zeitfensterzustellungen
Z – Zollzuschlag
Z – Zusätzliche
Z – Zuschlag
Z – Zweite
Kontakt
Düsseldorf
Oberhausener Straße 11
40472 Düsseldorf
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